Dieser Monat hat's in sich! Eine weitere unerfreuliche Nachricht erreicht uns wenige Tage nach der Absage des Vorentscheids: Das Land, welches wir als Weideland in Absicht haben zu kaufen, wird ab 1. September teurer....
Ja, das mit dem Landwirtschaftsland. Diese Geschichte ist gar nicht so einfach. Landwirtschaftsland kann (zum Schutze der Bauern) grundsätzlich nur ein Landwirt erwerben. Oder aber, wenn belegt ist, dass man mit Pferdehaltung vertraut ist und etwas weniges von Wiese, Weide und Co. versteht. Dazu benötigt man möglichst viele Kursbelege, man kann Adresse(n) angeben wo man über einige Jahre bereits Stalldienst, Fütterung und Pferdeumgang gepflegt hat. Dies zusammen sendet man mit einem möglichst überzeugenden Konzept, welches mir noch schlaflose Nächte bereiten wird, zusammen mit vielen (un-)nötigen Formularen in welchen man nicht einmal die Hälfte ausfüllen kann, da man ja eben kein Landwirt ist, an das Landwirtschaftsamt in Zürich. Denn: Landwirtschaftliches (auch wenn zu allem Übel auch der Auslauf und der Misthaufen nur einen-auf-zehn-Meter in die Landwirtschaftszone ragt) muss immer vom Kanton geregelt werden.
Wenn sich dann noch das Tierschutzgesetz mit dem Anspruch, den Tieren möglichst viel Platz zu gewähren, mit dem Baugesetz des Kantons oder der Gemeinde „beisst“, wirds erst richtig spannend....