Endlich das vorläufige OK und die erste Version des Kaufvertrags.
Diverse Änderungen und Anmerkungen müssen vorgenommen werden.
Ein neuer Schreck als wir erfahren, dass die jetzigen Mieter (eingemietet im Haus und in der Scheune mit 5 Pferden) einen (unkündbaren) Mietvertrag mit Mindestmietdauer von drei Jahren haben, das heisst noch bis 31.03.09.
Man (die Allgemeinheit) meint, dass aufgrund des seit Oktober 07 bekannten Verkaufs der Objekte, keine Chance auf eine Mieterstreckung bestünde. Auch weil wir Nutzung auf Eigenmiete geltend machen werden.
Der Hauseigentümerverband sieht das klar Anders. Grosses Problem: der Mietvertrag ist ein Vertrag für Gewerbe! Im schlimmsten Fall drei-sechs Jahre Mieterstreckung. Zuerst Verhandlungen vor der Schlichtungsstelle, das benötige bereits 1/2 Jahr, wenn dies nicht fruchte, vor das Mietergericht, und bis da die „Mühlen“ laufen, benötige es nochmals 1/2 Jahr bis man nur mal einen Termin erhalte. Wir sollen versuchen, alles möglichst friedlich zu lösen und bereit sein, nicht am 1.4.09 einziehen zu wollen! Ansonsten sollen wir das Objekt vergessen.....
Wir lassen uns nicht unterkriegen und sagen uns im schlimmsten Fall hätten wir uns ein schönes Plätzchen Land auf 3 Jahre reserviert.