22.09.2008

Konzept für den (Landwirtschafts-)Landerwerb

Ausserdem stelle ich endlich mein Konzept für den Landerwerb fertig und schicke es an das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kanton Zürichs. Einfach so darf niemand irgend jemandem in der Schweiz Land verkaufen. Bei Hobbypferdehaltung und als Nicht-Landwirt benötigt es ,wie bereits erwähnt, noch ein überzeugendes Konzept, welches aufzeigt was man so vorhat mit dem Land, und zusätzlich belegt , dass man von Pferdehaltung etwas versteht. Hobbypferdehaltung bedeutet: 2-5 Ponys oder 2-4 Pferde (die Berechnung nach Grossvieheinheit ist relativ kompliziert und umso unlogischer). Anspruch hat man im besten Fall auf eine halbe Hektare Weideland.

Also alles Nötige für Katali und seine zukünftigen weiteren Genossen ist jetzt beim Kanton eingegeben und wir harren der Dinge, die da kommen werden!

Konzept: (folgt demnächst)

15.09.2008

Der Stall nimmt langsam Formen an

Die Tage zwischendurch diskutieren wir nochmals die Bruttowohnfläche, die Treppe, den Vorplatz, die Küche (o-ja, bei Küchenbauer waren wir auch, das war zwischendurch mal was Erfreuliches) und Details im Stall durch.

Sowieso, der Stall ist nicht so schwierig. Das Tierschutzgesetz und die Erfahrung geben vieles vor. Einziger Knackpunkt ist der Niveauunterschied vom Stall zum Auslauf. Der Boden im Stall muss gesenkt werden und von aussen kommen wir mit einer Stufe entgegen. Das Abmessen von bestehenden Fressständen, Boxengrössen, Futterkammer etc. im jetzigen Stall und in noch zwei weiteren Ställen von Freunden, erleichtert uns die Vorstellungen richtig auf Papier zu bringen.

Alois setzt am Computer jeweils alles im Massstab 1:100 um. Zumindest auf Papier steht der Stall und der Auslauf sowie die Sattel und Futterkammer. Ich trage den Plan seit da immer in meiner Handtasche mit und von Zeit zu Zeit träume ich dann etwas vor mich hin.

01.09.2008

Zugesichertes Geld von Zusatzvertrag wird zurückgefordert!

Die dunkle Wolke des Augustes zieht nicht schnell genug vorüber und so verdüstert sie auch im September noch einige Tage:

Die Erben wollen einen Teilbetrag des Zusatzvertrages retour. Der Sinn des Zusatzvertrages war ja, dass das Risiko, falls die Mieter länger bleiben, auf beide Parteien (Erben und wir) verteilt wird. Zur Erinnerung: Ursprünglich hatten wir den Kaufbetrag ohne den anfallenden Kosten von bleibenden Mietern bejaht. Also beschloss man, uns den Betrag von einem Jahr in der Höhe der Zinskosten für das Geld, das wir aufnehmen mussten, jedoch das Objekt noch nicht benutzen konnten, da ja noch Mieter drin waren, auf ein Konto zu überweisen. Würden die Mieter früher ausziehen, wäre das Glück auf unserer Seite, würden die Mieter um mehr als ein Jahr ihr Mietrecht in Anspruch nehmen, hätten wir „hinderschi“ gemacht. Also: geteiltes Risiko.... Und jetzt wird der Vertrag anders ausgelegt und die Erben wollen den Teil nach Auszug der Mieter retour.....Es handelt sich immerhin um einen Betrag, den niemand einfach so retour geben möchte. Deshalb sagen wir vorerst NEIN zur Zahlungsaufforderung.