Die dunkle Wolke des Augustes zieht nicht schnell genug vorüber und so verdüstert sie auch im September noch einige Tage:
Die Erben wollen einen Teilbetrag des Zusatzvertrages retour. Der Sinn des Zusatzvertrages war ja, dass das Risiko, falls die Mieter länger bleiben, auf beide Parteien (Erben und wir) verteilt wird. Zur Erinnerung: Ursprünglich hatten wir den Kaufbetrag ohne den anfallenden Kosten von bleibenden Mietern bejaht. Also beschloss man, uns den Betrag von einem Jahr in der Höhe der Zinskosten für das Geld, das wir aufnehmen mussten, jedoch das Objekt noch nicht benutzen konnten, da ja noch Mieter drin waren, auf ein Konto zu überweisen. Würden die Mieter früher ausziehen, wäre das Glück auf unserer Seite, würden die Mieter um mehr als ein Jahr ihr Mietrecht in Anspruch nehmen, hätten wir „hinderschi“ gemacht. Also: geteiltes Risiko.... Und jetzt wird der Vertrag anders ausgelegt und die Erben wollen den Teil nach Auszug der Mieter retour.....Es handelt sich immerhin um einen Betrag, den niemand einfach so retour geben möchte. Deshalb sagen wir vorerst NEIN zur Zahlungsaufforderung.
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